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Grundgesetz ausgesetzt für Alg II-Geschädigte?
Grundgesetz ausgesetzt für Alg II-Geschädigte?
Wolfgang Joithe, Hamburg
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Gerd Andres billigte am 14.12.05 in einer Fragestunde ausdrücklich die Durchsuchung der Wohnung von Menschen, die ALG II beziehen, auch ohne Vorliegen eines konkreten Grundes als allgemeine Massnahme durch die Arge und den Zoll. Er befürwortete darüber hinaus, dass die Arge ihre Aufgabe an Privatunternehmen übertragen kann und sieht darin keine Verletzung ihrer hoheitlichen Aufgaben.
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Kornelia Moeller, erklärte dazu:
| "Die Bürgerrechte sind nicht abhängig von Status und Einkommen. Eine Bundesregierung, die sich von geltendem Recht verabschiedet und Menschen, die sie zunächst durch ihre neoliberale Wirtschaftspolitik arbeitslos gemacht hat, ihnen dann Bürgerrechte aberkennt und allein aufgrund des sozialen Status wie Kriminelle behandelt, muss sich fragen lassen, ob sie für dieses verantwortungsvolle Amt überhaupt geeignet ist." |
Herr Andres war von 2002 bis November 2005 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Das ist das Ministerium, das die so genannte "Clement-Broschüre" herausgegeben hat, in der Alg II-Geschädigte in die Nähe von "Parasiten" gerückt wurden. Herr Andres scheint ein ganz besonderes Verhältnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu haben.
Für ihn - und andere - zum Nachlesen: Art. 13: Unverletzlichkeit der Wohnung
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Dec 2005
2005: Ausgaben für Erwerbslose deutlich gesunken!
vom 24.12.2005 03:15
2005: Ausgaben für Erwerbslose deutlich gesunken!
Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung
und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2005:
Voraussichtlich real etwa 6,6 Milliarden Euro (19,5%) weniger als im Rekordjahr 1997
1,4 Milliarden Euro weniger als im BA-Haushalt 2005 veranschlagt und 1,9 Milliarden Euro weniger als 2004
1997 hat die Bundesanstalt für Arbeit (BA)1 für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld insgesamt 30,3 Milliarden Euro (damals 59,2 Milliarden Mark) ausgegeben. In keinem anderen Jahr - weder vorher noch nachher - waren die Arbeitslosengeld-Ausgaben höher als im Haushaltsjahr 1997.
Die Arbeitslosengeld-Ausgaben in Höhe von nominal 30,3 Milliarden Euro im Jahr 1997 entsprechen in Preisen des Jahres 2005 etwa 33,8 Milliarden Euro. Bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes blieben 1997 die Einmalzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) noch außer Betracht. Dies änderte sich erst zum 22. Juni 2000. Am Tag zuvor (21. Juni 2000) war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Mai 2000 wirksam geworden, nach der es der Gleichheitssatz (Artikel 3 Abs. 1 GG) gebietet, einmalig gezahltes Arbeitsentgelt u.a. bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes zu berücksichtigen, wenn es zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird.
Für das (laufende) Haushaltsjahr 2005 werden vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) Arbeitslosengeld-Ausgaben in Höhe von 27,2 Milliarden Euro erwartet.
Dies wären über 1,4 Milliarden Euro weniger als veranschlagt und etwa 1,9 Milliarden weniger als im Vorjahr (2004).
Und: Diese Arbeitslosengeld-Ausgaben in Höhe von 27,2 Milliarden Euro wären, bei einer - auch unter Berücksichtigung des sog. Hartz IV-Effektes - höheren Arbeitslosigkeit als 1997, nominal 3,1 Milliarden und real etwa 6,6 Milliarden Euro weniger als vor acht Jahren.
Wären bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes auch schon 1997 die Einmalzahlungen berücksichtigt worden, hätte die BA 1997 nominal etwa 33 Milliarden Euro und real (in Preisen des Jahres 2005) etwa 37 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld ausgegeben - nominal etwa sechs bzw. real etwa zehn Milliarden Euro mehr als die für dieses Jahr (2005) erwarteten Ausgaben in Höhe von 27,2 Milliarden Euro.
Die Arbeitslosengeld-Ausgaben in Höhe von 30,3 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 1997 entsprachen 69,0% der damaligen Beitragseinnahmen in Höhe von 43,9 Milliarden Euro. Im BA-Haushalt 1997 veranschlagt war ein Anteil der Arbeitslosengeld-Ausgaben an den Beitragseinnahmen von lediglich 59,7%. Nach Abzug der Arbeitslosengeld-Ausgaben verblieben im Jahr 1997 von den Beitragseinnahmen lediglich 13,6 Milliarden Euro (31,0%) für die Finanzierung anderer Ausgaben der BA10, 4,6 Milliarden Euro weniger als veranschlagt.
Im Haushaltsjahr 2005 werden von den vom BIAJ erwarteten Beitragseinnahmen in Höhe von etwa 47,0 Milliarden Euro voraussichtlich etwa 57,9% für Arbeitslosengeld ausgegeben. Im BA-Haushalt 2005 veranschlagt ist ein Anteil von 59,9%.12 Von den Beitragseinnahmen verbleiben im Jahr 2005 nach Abzug der Arbeitslosengeld-Ausgaben etwa 19,8 Milliarden Euro (42,1%). Dies ist etwa 0,6 Milliarden Euro mehr als der im BA-Haushalt 2005 veranschlagte "Rest" in Höhe von 19.2 Milliarden Euro. Und dies sind (nominal) etwa 1,5 bzw. 1,7 Milliarden Euro mehr als in den beiden Vorjahren (2003 und 2004) bzw. etwa 6,2 Milliarden Euro mehr als 1997.
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