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Lesetipps








Pressemitteilung: Hundepflicht für Langzeitarbeitslose
Hundepflicht für Langzeitarbeitslose

Die Hamburger Initiative "PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener" fordert die Bundesregierung auf, die Augen vor dem Problem der Langzeitarbeitslosigkeit und den damit verbundenen Kosten für die Volkswirtschaft nicht weiter verschlossen zu halten.

Es ist schnelles und energisches Handeln erforderlich!

Alle Hartz IV Haushalte benötigen einen Hund!

Hier geht es zur Pressemitteilung:
PeNG!
Pressemitteilung: Am 31.07.2006 ist Hartz IV-Umzugstag
Am 31.07.2006 ist Hartz IV-Umzugstag
Ralf Hagelstein - Hamburg

Die Bundesregierung möchte mit ihrem "Hartz-IV Optimierungsgesetz" unter anderem "Klare Regelungen für Umzüge" schaffen.
So soll Empfängern von Arbeitslosengeld-II (ALG-II) bei einem "unaufgeforderten" Umzug nur noch maximal die "alte" Miete weiterbezahlt werden.


Hier geht es zur Pressemitteilung: PeNG!

May 2006

MINDESTLOHN - Der Praxistest zeigt den Nutzen
vom 03.05.2006 02:37
Quelle: Böckler Impuls 07/2006

MINDESTLOHN - Der Praxistest zeigt den Nutzen

Fallen Jobs weg,wenn der Staat Mindestlöhne zur Pflicht macht?
Nein, folgern Ökonomen aus den Erfahrungen mit Lohnuntergrenzen in der EU und den USA.
Bessere Löhne für Geringverdiener können der Gesamtwirtschaft sogar nutzen.


Gesetzliche Mindestlöhne gibt es in 18 von 25 EU-Ländern,
den USA und der Mehrzahl der OECD-Staaten. Das WSI*
hat die ökonomische Forschung zur Beschäftigungswirkung
von Lohnuntergrenzen ausgewertet. Neuere empirische Studien
lassen eine klare Trendwende erkennen. Das neoklassische
Standardmodell, das Jobverluste bei gesetzlichen Mindestlöhnen
prognostiziert, befindet sich international in der
Defensive.

Mindestlöhne kosten aller Erfahrung nach keine
Jobs, obwohl viele deutsche Ökonomen immer noch davor
warnen.

Ein Team der London School of Economics* bilanziert:
„Viele Studien haben gezeigt, dass Mindestlöhne die
Lohnstrukturen ändern, indem sie die relativen Löhne der
am geringsten bezahlten Arbeiter erhöhen, aber den meisten
empirischen Studien fällt es schwer, einen negativen Effekt
auf die Beschäftigung zu finden.“

Lohnuntergrenzen schaden der Beschäftigung nicht. Diese
Erkenntnis hat sich, wie das WSI darlegt, im Mainstream der
US-Ökonomen seit einer Studie von Alan Card und David
Krueger etabliert.

Die Erfahrungen zeigten, dass moderate
Steigerungen der Mindestlöhne nur sehr geringe oder gar keine
Auswirkungen auf die Beschäftigung haben, erklärte 1999
das amerikanische Pendant des Sachverständigenrates, die
Wirtschaftsberater des US-Präsidenten. Card und Krueger
untersuchten den Einfluss von gesetzlichen Lohnuntergrenzen
auf die Beschäftigung in Fast-Food-Restaurants in zwei
benachbarten US-Bundesstaaten. In New Jersey wurde 1992
der Mindestlohn von 4,25 Dollar auf 5,05 Dollar angehoben,
in Pennsylvania blieb er konstant bei 4,63 Dollar. Das
überraschende Ergebnis: Trotz der Erhöhung des Mindestlohns
um fast 20 Prozent stieg die Zahl der Vollzeitbeschäftigten
in New Jersey, während sie in Pennsylvania sank.
Erfahrungen in Großbritannien und Irland zeigen zudem:

Selbst die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns
schmälert die Zahl der Beschäftigen nicht.


Weiter zum Thema Mindestlohn bei: PeNG!
Demonstration am 03. Juni 2006 in Berlin
vom 09.05.2006 16:21


Pressemeldungen: PeNG!


Kommentare:: PeNG!

 

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