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Hartz IV: Eine Frage der Menschenwürde
vom 09.02.2010 18:40
Hartz IV: Eine Frage der Menschenwürde

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag die Berechnung der Regelsätze für Langzeiterwerbslose und ihre Familien für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Die Menschenwürde erfordere mehr als nur die Sicherstellung der „physischen Existenz des Menschen“, nämlich auch eine „Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“, so das höchste deutsche Gericht. Auch dürften Hilfeempfänger nicht auf „freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter verwiesen werden, deren Erbringung nicht durch ein subjektives Recht des Hilfebedürftigen gewährleistet ist“.

„Dass bereits mehr als eine Million Menschen in Deutschland auf Nahrungsmittelspenden durch so genannte Tafeln und Suppenküchen angewiesen sind, war für die Bundesregierung bisher kein Grund zum Handeln. Selbst MitarbeiterInnen von Jobcentern verwiesen Hilfebedürftige auf die Mildtätigkeit der entsprechenden Organisationen. Damit ist nun Schluss“, so Ralf Hagelstein, Vorstand von PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V.

Der Gesetzgeber hat bis zum 31.12.2010 Zeit, eine den Vorgaben des Verfassungsgerichtes gemäße Neuberechnung für die Regelsätze vorzunehmen. Einen „Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs“ jedoch können Betroffene ab dem heutigen Tag geltend machen, so die Richter.

Ralf Hagelstein weiter: „Fünf Jahre brauchte es, bis im „Europäischen Jahr gegen Armut und Ausgrenzung 2010“ die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber aufgegeben haben, bei der Behandlung der finanziell Schwächsten in unserer Gesellschaft eine menschenwürdige Mindestsicherung sicher zu stellen. Für die Politik ist dieses Urteil nicht nur ein „Schlag ins Gesicht“, sondern ebenso ein Beweis der Entfernung der „politischen Eliten“ von der Lebensrealität der BürgerInnen.

Wir fordern eine sofortige Anhebung des Eckregelsatzes auf 500,- Euro, die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes von mindestens 10,- Euro netto und die Einführung der 35-Stunden-Woche, um die Armutsspirale, die die Rot-Grüne Bundesregierung mit den Hartz-Gesetzen I-IV in Gang gesetzt hat, endlich zu durchbrechen“.

Politik: Gegen Hartz IV! Menschenwürdiges Leben und Arbeiten für Alle!
vom 24.04.2008 20:33
Arbeitslosigkeit und Armut bekämpfen!
Gegen Hartz IV! Menschenwürdiges Leben und Arbeiten für Alle!


Im August 2007 waren über 230.000 Hamburgerinnen und Hamburger auf öffentliche Unterstützungsleistungen angewiesen. Das sind 13,5 Prozent der Bevölkerung. Arbeitslosengeld II (ALG) erhielten 200.000, Sozialhilfe 9.000 und Grundsicherung 24.000 Bürgerinnen und Bürger.
Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl Erwerbsloser, die keine Leistungen mehr beziehen, weil sie zum Beispiel in einer »Bedarfsgemeinschaft« leben. Die Lebensumstände der abhängig Beschäftigten, der kleinen Selbständigen, der Erwerbslosen, RentnerInnen und SozialhilfeempfängerInnen werden immer unsicherer: Lohn- und Sozialabbau, Selbstausbeutung, Gängelung und Kürzungen am Lebensnotwendigen. Wer arm ist, erhält weniger Bildung, wird zu minderwertiger Arbeit gezwungen, hat insgesamt weniger Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe, ist häufiger krank, stirbt im Schnitt zehn Jahre früher. Diese Situation ist das Ergebnis einer Bundes- und auch Landespolitik im Interesse des großen Geldes.

Diese Zustände sind unhaltbar.

Darum am 24.02.08 DieLinke.Hamburg wählen!

Mehr zum Thema bei: PeNG!
Einladung = Vorladung. Eingliederungsvereinbarung = Verwaltungsakt?
vom 02.04.2007 02:18
Wie eine ARGE mit Neusprech noch mehr Verwirrung stiftet
Von Ralf Hagelstein*

In seiner vorausgegangenen Glosse, quasi dem ersten Teil unseres Neusprech-Kurses, beschrieb unser Kolumnist, wie erstaunt er war, als sich eine "Einladung zum Gespräch" der ARGE Hamburg als strafbewehrte Vorladung entpuppte. Nun schildert er, was geschah, als er dieser Vorladung Folge leistete. D. Red.

Pünktlich zum Termin meiner Vorladung zum "Gespräch" mit dieser mir unbekannten Person erschien ich in "dem" Job-Center, zu dem ich "eingeladen" wurde. Als ich später, nach dem Termin, meine Unterlagen zu Hause durchsah, fühlte ich mich eher "verladen" als "eingeladen". Aber der Reihe nach.

Natürlich war ich als folgsamer Staatsbürger überpünktlich; ich erbat sogar eine ganze Minute vor dem angegebenen Termin Einlass in die heiligen Hallen der mich "einladenden" Person. Und siehe da, meinem Begehr wurde sogleich entsprochen. Nach einer eher als freundlich distanziert zu bezeichnenden gegenseitigen Begrüßung und Vorstellung, geht es gleich aufs Ganze. Eine "Eingliederungsvereinbarung" soll mit mir abgeschlossen werden!

"Eingliederungsvereinbarung?", denke ich so für mich, was kann das sein, was habe ich verpasst? Mir wurde dann, allerdings nur ganz grob skizziert, dies sei eine "Vereinbarung", die wir hier und heute abschließen würden, per "blutsbrüderlich- verwandter", beiderseitiger Unterschrift. "Geben und Nehmen", "Fördern und Fordern" hallte es in den finstersten Ecken meines Unterbewusstseins.

"Das ist doch eine tolle Sache", meinte der rosa Engel auf meiner rechten Schulter, "Du unterschreibst nicht einmal Dein eigenes Todesurteil", konterte der kleine rote Teufel auf meiner linken Schulter. Und ich saß baff dazwischen. Was nun?

Als hätte sie den Disput mit meinen beiden lieben Begleitern mitbekommen, erklärte die "einladende" Person: "Wenn Sie hier und heute nicht unterschreiben, erlasse ich die "EingliederungsVereinbarung" als "Verwaltungsakt"". Von meiner rechten Schulter schallte es "Bitte?", von der linken "Lauf weg, hol Hilfe, Polizeiiii!".

Nun saß ich da, leicht belämmert, "Öh, nach Hause nehmen, in Ruhe lesen", stammelte ich schon fast. "Nix da, unterschreiben oder VA, da habe ich kein Problem mit", schallt es mir frontal in mein empfindliches Gehörorgan. "Nach Hause mitnehmen... Bedenkzeit...", schien ich meinem Empfinden nach zu stammeln. Von meiner rechten Schulter tönte es verführerisch, "Beuge Dich!".
Von der linken Schulter vernahm ich nur versatzweise Rufe wie "Hilfe! ... Polizei! ... Anwalt! ... Gericht! ..."

Das wurde mir nun doch alles zuviel, ich sammelte alle vorgelegten Unterlagen ein, stopfte sie in meine Jute-Tasche mit der Aufschrift "Deutscher Bundestag", verabschiedete mich und trottete erschüttert von dannen.

Plötzlich, völlig unvermutet, fand ich mich in meinem trauten Heim wieder. Wie benommen schüttelte ich den Nebel aus meinen Gedanken und sah aus den Augenwinkeln rechts und links von der Schulter kleine Schatten herunterfallen. Was war passiert?

Neusprech hatte meine Gedanken vernebelt! Oh Graus!
"Eingliederungs-Vereinbarung" hallte es in mir wider. Eine "Vereinbarung" zur "Eingliederung"? Wann wurde ich denn "ausgegliedert"? Wie ein Berserker durchforstete ich die amtliche Post der letzten Jahre im Aktenschrank, aber ich fand einfach keinen "Bescheid" über eine "Ausgliederung"!? Wie sollte ich bloß in etwas wieder "eingegliedert" werden, aus dem ich gar nicht "ausgegliedert" wurde, und das auch noch "amtlich"?

Boah, dieses Neusprech ist echt gräuslig, und ich habe gerade kein "1984" zum Nachlesen zur Hand. "DoppelPlusUnGut" befand mein Unterbewußtsein über diesen Zustand.

"Vereinbarung!", spuckte mir mein Intellekt, das scheue Reh, aus den hintersten Windungen der Gehirnmasse entgegen. Was hatte die Person vorhin gesagt? "Keine Unterschrift, dann VA!"

Ein Blick in das Online-Lexikon "wikipedia" fütterte meine grauen Zellen mit folgendem Wissen:
"Der Verwaltungsakt bezeichnet eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen) Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts."

Öha! "Einseitig verbindliche Regelung". Das ist also ein "VA"! Aber, so regt sich in mir leichter Widerstand, kann eine "Vereinbarung", ebendiese "Eingliederungs-Vereinbarung", einseitig verbindlich sein? Zeichnet nicht eine "Vereinbarung" eine von zwei Seiten übereinstimmende Willenserklärung aus?

Irgendwie komme ich mit dem Neusprech noch nicht klar. Bei meiner Person muss es sich wohl um einen "Ewiggestrigen" handeln.

„Und wenn alle anderen die von der Partei verbreitete Lüge glauben – wenn alle Aufzeichnungen gleich lauteten -, dann ging die Lüge in die Geschichte ein und wurde Wahrheit.“
George Orwell, 1984

*Ralf Hagelstein ist Sprecher von PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener Hamburg, www.peng-ev.de

Veröffentlicht bei: LinksZeitung
GLOSSE: Eine "Einladung" mit Strafandrohung
vom 02.04.2007 02:12
Wie eine ARGE mit Neusprech den Hartz-IV-Zwang beschönigt
Von Ralf Hagelstein

Wann wurden Sie zuletzt "eingeladen"? Von einem Freund zum Kaffee oder von Ihrem Autohaus zur Frühjahrsschau?
Einladungen nehme ich meistens gerne an, so wie die von einer Freundin zu einem Kinobesuch, oder die eines Journalisten für ein Zeitungsinterview. Einladungen sind meist etwas Schönes. Eine solche Einladung flatterte mir dieser Tage ins Haus. Absender war die "Hamburger ARGE SGB II", die für mich als "Langzeitarbeitslosen" zuständige "Betreuungsbehörde". Da stand ganz oben unmissverständlich "Einladung".

Eine mir bisher unbekannte Person lädt mich in "die Jobcenter" ein, obwohl nur eines dort benannt wird. Wie sollte ich auch gleichzeitig in mehreren "Jobcentern" anwesend sein können? Die einladende Person "möchte" mit mir "sprechen". Ob ich das möchte oder nicht, diese Entscheidung wird mir etwas später im Schreiben gleich abgenommen.

Diese "Einladung" ist nur scheinbar eine Einladung. Denn in dem Schreiben heißt es dann: "Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB II)". Auf der Rückseite steht noch ein Hinweis auf die "Rechtsfolgenbelehrung". Sollte ich dieser Einladung nicht Folge leisten, heißt es da, werde das Arbeitslosengeld II um 10 % für mich "abgesenkt".

Eine Einladung mit "Strafandrohung"? Ja wo gibt es das denn? Wohl nur bei der "ARGE", andere Amtsstuben nennen das Kind korrekt beim Namen: Vorladung*.


* Eine Vorladung oder ein Vorladungsbescheid ist ein amtlicher Bescheid an eine natürliche Person und dient der Mitteilung, dass diese zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem festgelegten Ort erscheinen solle. (wikipedia)

Veröffentlicht bei: LinksZeitung

 

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