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Nov 2005

Strafanzeige gegen GEZ
vom 09.11.2005 23:34
Strafanzeige gegen GEZ

Schon GEZahlt?

Ralf Hagelstein, Hamburg

Falls Sie Ihre Rundfunkgebühren noch nicht GEZahlt haben sollten, droht Ihnen nun die GEZ körperliche Gewalt und das gewalttätige Eindringen in Ihre Wohnung an.

Glauben Sie nicht?

Bis ich folgende Werbung gesehen hatte, glaubte ich das auch nicht.



Unter dem Bild steht:

„Für alle, die glauben, sie kämen mit einem blauen Auge davon...
Schwarzseher haben die Rechnung ohne uns gemacht.
Denn wer seine 5,52 Euro für Radio oder 17,03 Euro für TV im Monat nicht zahlt, bei dem fallen wir auch mit der Tür ins Haus.

Schon GEZahlt?“


Blaue Augen, Türen eintreten? Ja, Sie haben richtig gelesen.
Wenn Sie nicht GEZahlt haben sollten, kommen Sie nicht mit einem blauen Auge davon, nachdem Ihre Tür eingetreten worden ist, um zu schauen, ob Sie auch alle „Rundfunkgeräte“ ordnungsgemäß angemeldet haben.
Nein, offensichtlich bekommen Sie von Ihrem „Rundfunkberater“ mal so richtig einen eingeschenkt.
Die „Gebühreneinzugszentrale“ möchte Sie ein wenig einschüchtern.
Schließlich begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, da kann ein wenig Gewalt nicht schaden, oder?
Und der grundgesetzliche Schutz der Wohnung? Egal? Türen eintreten ist angesagt!
Diese Werbung habe ich in der TV-Spielfilm, Ausgabe 22/05, gefunden,
zwischen den TV-Programmen am Freitag dem 04.11.05.

Man überblättert so etwas ja sonst leicht, aber mich interessierte doch schon, warum dieser etwas „belämmert“ aussehende junge Mann ein Pflaster an der Schläfe trägt und was das mit der GEZ zu tun hat.
Ich meine: Diejenigen, die vom Staat beauftragt sind Gebühren „einzutreiben“, haben die Pflicht, sich an Recht und Gesetz zu halten!
Egal, ob blaugeprügelte Augen oder eingetretene Türen: Diese Art der Selbstdarstellung halte ich für moralisch gefährlich und verwerflich!
Was sollen unsere Kinder von dieser Anzeige lernen? Prügel als Lösung für Konflikte?

Ich habe gegen die Verantwortlichen dieser für mich unsäglichen Gewaltverherrlichung Strafanzeige erstattet.

Wenn auch Sie, nicht nur zum Schutz unserer Kinder, mir folgen wollen,
können Sie gerne auf der Homepage des Vereins PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener www.peng-ev.de eine Vorlage für eine Strafanzeige herunterladen und diese ausgefüllt bei Ihrer Staatsanwaltschaft oder jeder Polizeidienststelle abgeben.

Damit wir auch in Zukunft in einer gewaltfreien Gesellschaft leben können!

PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener


Nachtrag:
Mit Schreiben vom 23.11.05 teilte die Staatsanwaltschaft die
Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit.

 

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