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Jan 2006

Sozialministerin vom Mond?
vom 11.01.2006 21:12
Bayern liegt auf dem Mond!

Glauben Sie nicht?


Ralf Hagelstein | Hamburg
Dann haben Sie noch nicht die Aussagen von Bayerns Sozialministerin
Christa Stewens zu den so genannten 1 € Jobs gelesen!


1 € Jobs heißen im Behördendeutsch „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“.
Folgende Eigenschaften sollen diese laut Gesetzestext haben:
„Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen.“

Im Entwurf des Gesetzes (SGB II) aus dem Jahre 2004 stand noch der Begriff der „Gemeinnützigkeit“.
Da dieser die Möglichkeiten für solche „Jobs“ jedoch zu sehr einschränkte, wurde er durch den Begriff des „öffentlichen Interesses“ ersetzt. Nun haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit diese „Arbeitsgelegenheiten“ in allen kommunalen Betrieben einzuführen und somit reguläre Beschäftigte zu ersetzen. Bundesweit werden „Erwerbslose Hilfebedürftige“ inzwischen z.B. in Kindergärten, Schulen und Universitäten eingesetzt und „ersetzen“ dort qualifiziertes Personal.

"Man sollte den Bereich der Ein-Euro-Jobs ausweiten", sagte Stewens dem "Handelsblatt"1
Wie sie sich das vorstellt, erklärt sie uns so: Vielfach müssten die Bürger ihre Straßen selber reinigen, sagte Stewens. "Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ALG-II-Empfänger diese Arbeiten übernehmen"1. Straßenreinigung ist gesetzlich immer noch Aufgabe des Eigentümers, denn; Eigentum verpflichtet. Ich persönlich kenne diese Art der „Zwangsarbeit“ aus dem kommunalen Bereich, wo Kleinkriminelle ihre Strafe durch solche Aufgaben abgelten anstelle ins Gefängnis zu gehen.

Was für ein Menschenbild hat diese Politikerin, wenn sie diese nach dem Verlust des Arbeitsplatzes wie Kriminelle behandeln will? Auch dieses erklärt sie uns:
Als Ein-Euro-Kräfte würden die Langzeitarbeitslosen "wieder an eine Tagesstruktur herangeführt werden mit acht Stunden Arbeit". Dann hätten sie "ganz andere Möglichkeiten, wieder einen normalen Job zu bekommen".1
Über soviel Unwissenheit einer Sozialpolitikerin kann ich nur den Kopf schütteln. 1 € Jobs dürfen maximal 30 Wochenstunden betragen, inklusive Weiterbildung. Und wo beim Straßefegen die Weiterbildung für die Erwerbslosen liegen soll, bleibt für mich im Dunkeln.

Ich hatte Bayern als ein wunderschönes Bundesland mit netten Bürgerinnen in Erinnerung, aber vielleicht täusche ich mich, und Bayern liegt doch auf dem Mond.

PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener
Hamburg
www.peng-ev.de

1Quelle: Der Spiegel
Brutto oder Netto? - Nicht nur die Kanzlerin hat damit Schwierigkeiten
vom 24.01.2006 22:04
Brutto oder Netto?

Nicht nur die Kanzlerin hat damit Schwierigkeiten
von Wolfgang Joithe, Hamburg

In einem Artikel des „Hamburger Abendblatts“ vom 17.01.06 ( „2800 Hartz-IV-Bezieher müssen umziehen“) wird der Pressesprecher der Hamburger Wohnungsgesellschaft „SAGA-GWG“,
Mario Spitzmüller, wie folgt zitiert:

"80 Prozent unserer Wohnungen erfüllen die Vorgaben nach Hartz IV."

Damit meint er, dass 80% der von der SAGA-GWG verwalteten Wohnungen unter der Mietobergrenze der Fachlichen Vorgaben der Hamburger ARGE SGB II liegen würden. Eine gute Nachricht für diejenigen Hartz-IV-Geschädigten, die jetzt von der ARGE zur Senkung ihrer Mietkosten durch Umzug aufgefordert werden. Es gibt also – entgegen der Darstellung von Bedenkenträgern – genügend Wohnraum in Hamburg für die lt. Mieterverein zu Hamburg etwa 12.000 betroffenen Haushalte.

Leider hält die Aussage des Pressesprechers den Tatsachen nicht stand. Auf telefonische Rückfrage erklärt Herr Spitzmüller, dass er davon ausgegangen sei, dass die ARGE von der Nettokaltmiete (ohne Nebenkosten) bei ihren Mietobergrenzen ausgehe. Tut sie aber nicht. Die Mietobergrenzen beinhalten die Nebenkosten, stellen also die Bruttokaltmiete dar.

Eine Recherche auf der Suchmaschine der SAGA-GWG ergibt, dass dort derzeit keine einzige Wohnung ((bis 45 Quadratmeter, bis 318,-- Euro (inkl. Nebenkosten, exkl. Heizkosten)) angeboten wird. War also nichts mit „Hartz-IV-gerecht“.

Schade eigentlich. Wäre ja die gute Meldung des Tages gewesen. Auch für Umzugsunternehmen. Und für Wohnungseigentümer, die die freiwerdenden teueren Wohnungen neu noch teurer vermieten könnten.

Merke: Nicht nur die Bundeskanzlerin, auch Hausverwalter können irren.

 

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