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May 2006

Pressemitteilung: Hundepflicht für Langzeitarbeitslose
vom 07.05.2006 14:11
Hundepflicht für Langzeitarbeitslose

Die Hamburger Initiative "PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener" fordert die Bundesregierung auf, die Augen vor dem Problem der Langzeitarbeitslosigkeit und den damit verbundenen Kosten für die Volkswirtschaft nicht weiter verschlossen zu halten.

Es ist schnelles und energisches Handeln erforderlich!

Alle Hartz IV Haushalte benötigen einen Hund!

Die volkswirtschaftlichen Einsparungen, besonders im Gesundheitssystem, wären enorm. Ausserdem verhilft ein Hund zu einem strukturierten Tagesablauf.
Hier könnten Milliarden Euro bei entsprechenden Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit eingespart werden.

Am Freitag stellte Professor Reinhold Bergler, Vorsitzender des Forschungskreises "Heimtiere in der Gesellschaft"*, die Ergebnisse einer Pilotstudie vor.

Das Ergebnis ist niederschmetternd. Da Langzeitarbeitslose mit Hund einen strukturierten Tagesablauf haben, beim Gassigehen soziale Kontakte mit anderen Hundehaltern pflegen, sind sie weniger verwahrlost als Arbeitslose ohne Hund. Die schlafen länger, trinken mehr Alkohol, hängen den ganzen Tag vor dem Fernseher und sind sozial isoliert.

Zusammenfassend meint Bergler: "Ein Hund strukturiert den Tagesablauf und erhält soziale Kontakte".

Einen weiteren Vorteil sieht Bergler durch den natürlichen Bewegungsdrang der Hunde. Ideal für die faulen, durch Alkoholmißbrauch kranken und verwahrlosten Arbeitslosen.

Gerne möchte Bergler seine Studie mit Langzeitarbeitslosen weiterführen, um die Alkoholsucht und deren Kosten endlich auszumerzen.
Sein psychologischer Tipp: "Ein Haustier ist eine Quelle ständiger Alltagsfreuden, die negative Erlebnisse überwiegen."

In Deutschland gibt es ca. 8 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II, die in etwa 4 Millionen Haushalten zusammenleben.

Betrachten wir einmal die möglichen volkswirtschaftichen Auswirkungen:

- deutlich höhere Auslastung der deutschen Hundezüchter
- wesentlich erhöhte Nachfrage nach Hundenahrung,
dadurch mehr Nachfrage bei deutschen Landwirten
- wesentlich höherer Umatz im deutschen Tiernahrungshandel
- unglaublich gesteigerte Nachfrage nach veterinärmedizinischen Dienstleistungen
- Verbesserung des Absatzmarktes für deutsche Lederwarenhersteller für Hundeleinen und Maulkörbe
- großer Aufschwung in der Holzbranche durch erhebliche Steigerung der Nachfrage nach Hundehütten
- Belebung des deutschen Hundevereinslebens
- weitere Grünflächen müssen geschaffen werden, die Gartenbetriebe wird's freuen

Diese Begleiterscheinungen einer Hundepflicht für Langzeitarbeitslose hätten eine immense Auswirkung zur Belebung des Arbeitsmarktes im Niedriglohnbereich des Dienstleisungssektors.

Mögliche Einführung einer Dienstpflicht für hundeführende Arbeitslose im Einsatz gegen den Terror und andere die innere Sicherheit bedrohende Gefahrenlagen.
Denkbar wäre z.B. der Einsatz zum Schutz von öffentlichen Versammlungen oder Fußstreifendienst in der Wohngegend zum Schutz der Bevölkerung vor Gammlern und anderen kriminellen Gestallten.

Diese Maßnahme wäre der Schlüssel im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit.
Nach den Richtlinien der ILO würde schon eine Stunde Dienstplicht pro Woche je Arbeitslosem dazu führen, daß die Arbeitslosenquote in Deutschland statistisch gesehen auf NULL zurückginge.

Wir fordern daher von der Bundesregierung:

Wenn schon keine Jobs, dann wenigstens einen Hund!
Damit auch wir "morgen wieder kraftvoll zupacken können".

PS: Da wir erst heute von dieser Studie Kenntnis erhielten,
liegt uns diese leider noch nicht vor.
Wir halten die Erkenntnisse aber für so wichtig, daß wir ein Exemplar bestellt haben, da wir Ihnen, liebe Leser, dies nicht vorenthalten wollen.

*Der Forschungskreis Heimtiere in der Gesellschaft wurde 1988 gegründet. Er beschäftigt sich insbesondere mit den sozialen Beziehungen zwischen Menschen und Heimtieren. Die Ergebnisse werden in Form von Broschüren festgehalten und auf Anfrage an Interessierte verschickt.
Die Arbeit des Forschungskreises Heimtiere in der Gesellschaft, unter Vorsitz von Professor Dr. Reinhold Bergler vom Psychologischen Institut der Universität Bonn, wird von namhaften Wissenschaftlern unterstützt.
http://www.mensch-heimtier.de

Pressemitteilung: Am 31.07.2006 ist Hartz IV-Umzugstag
vom 11.05.2006 16:44
Am 31.07.2006 ist Hartz IV-Umzugstag
Ralf Hagelstein - Hamburg

Die Bundesregierung möchte mit ihrem "Hartz-IV Optimierungsgesetz" unter anderem "Klare Regelungen für Umzüge" schaffen.
So soll Empfängern von Arbeitslosengeld-II (ALG-II) bei einem "unaufgeforderten" Umzug nur noch maximal die "alte" Miete weiterbezahlt werden.


Wer also als Hartz-IV Empfänger z.B. in Hamburg ein so genanntes "Wohnklo mit Kochnische" von 25 m² für schlappe 200,- Euro Miete bewohnt, soll nicht mehr in eine "angemessene" Wohnung bis zu 45 m² und 318,- Euro Miete umziehen können. Dürfen darf er ja, da sorgt unser Grundgesetz Artikel 11 für. (Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.)

Glück für diejenigen, die vor dem voraussichtlichen Inkrafttreten des Gesetzes am 01. August 2006 bereits eine Wohnung haben, die am oberen Ende des "angemessenen" Spektrums liegt. Sie dürfen bleiben.

Besonders "lustig" wäre auch folgender Sachverhalt:
Ein Münchner Bezieher von ALG-II, der "angemessen" wohnt, könnte problemlos nach Hamburg ziehen, da in Hamburg "angemessene" Wohnungen 111,50 Euro billiger sind. Umgekehrt ginge dies dann natürlich nicht.

Auch bei diesem Versuch, die Rechte "ihrer" Bürger einzuschränken, hat die Bundesregierung wieder einmal nicht mit dem Grundgesetz gerechnet.
In Artikel 3 heißt es: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Da nimmt es nicht Wunder, dass der Bundesrat schon im Februar einen Gesetzentwurf zur Einführung von Gebühren für die Sozialgerichte eingebracht hat. Seit Einführung der Hartz-IV Gesetze sind die Verfahren vor den Sozialgerichten förmlich "explodiert". Der in seinen Grundrechten bedrohte Bürger wehrt sich, und das meist erfolgreich.

Anstatt nun die Fehler in der Gesetzgebung zu korrigieren, werden neue "Rechtsbrüche" von der Bundesregierung geplant und dem Bürger als "Hartz-IV-Optimierungsgesetz" verkauft.

Richtig wäre: "Grundrechte-Einschränkungsgesetz"

Die Sozialgerichte dürfen sich also auf eine neue, "zusätzliche", Prozesslawine einstellen. Und sie werden wie gehabt nach Recht und Gesetz entscheiden.

So urteilte zuletzt das Bayerische Landessozialgericht am 18.01.2006:
"Die Entscheidungsfreiheit des Leistungsempfängers wird allein durch den Begriff der Angemessenheit eingeschränkt. Eine Minimierung der Kosten der Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln ist bereits durch die Berücksichtigung des Begriffes der Angemessenheit erfolgt."
(L 10 B 741/05 AS ER)


Wer aber nach 18-monatigem Kampf mit den Behörden nicht mehr die Kraft aufbringen kann zu klagen, dem bleibt nur ein Weg:

Umzug sofort!

 

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