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Feb 2010

Hartz IV: Eine Frage der Menschenwürde
vom 09.02.2010 18:40
Hartz IV: Eine Frage der Menschenwürde

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag die Berechnung der Regelsätze für Langzeiterwerbslose und ihre Familien für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Die Menschenwürde erfordere mehr als nur die Sicherstellung der „physischen Existenz des Menschen“, nämlich auch eine „Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“, so das höchste deutsche Gericht. Auch dürften Hilfeempfänger nicht auf „freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter verwiesen werden, deren Erbringung nicht durch ein subjektives Recht des Hilfebedürftigen gewährleistet ist“.

„Dass bereits mehr als eine Million Menschen in Deutschland auf Nahrungsmittelspenden durch so genannte Tafeln und Suppenküchen angewiesen sind, war für die Bundesregierung bisher kein Grund zum Handeln. Selbst MitarbeiterInnen von Jobcentern verwiesen Hilfebedürftige auf die Mildtätigkeit der entsprechenden Organisationen. Damit ist nun Schluss“, so Ralf Hagelstein, Vorstand von PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V.

Der Gesetzgeber hat bis zum 31.12.2010 Zeit, eine den Vorgaben des Verfassungsgerichtes gemäße Neuberechnung für die Regelsätze vorzunehmen. Einen „Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs“ jedoch können Betroffene ab dem heutigen Tag geltend machen, so die Richter.

Ralf Hagelstein weiter: „Fünf Jahre brauchte es, bis im „Europäischen Jahr gegen Armut und Ausgrenzung 2010“ die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber aufgegeben haben, bei der Behandlung der finanziell Schwächsten in unserer Gesellschaft eine menschenwürdige Mindestsicherung sicher zu stellen. Für die Politik ist dieses Urteil nicht nur ein „Schlag ins Gesicht“, sondern ebenso ein Beweis der Entfernung der „politischen Eliten“ von der Lebensrealität der BürgerInnen.

Wir fordern eine sofortige Anhebung des Eckregelsatzes auf 500,- Euro, die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes von mindestens 10,- Euro netto und die Einführung der 35-Stunden-Woche, um die Armutsspirale, die die Rot-Grüne Bundesregierung mit den Hartz-Gesetzen I-IV in Gang gesetzt hat, endlich zu durchbrechen“.

 

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